Die defizitäre Leistungsbeschreibung

Es ist in der Tat so:
Wir diskutieren unaufhörlich über die rechtlichen Inhalte von Bau- und Planerverträgen. Übersehen wird dabei nur allzu oft, dass dort die wenigsten Probleme und Grundlagen rechtlicher Auseinandersetzungen liegen.

Viel wichtiger ist eine vollständige, richtige und widerspruchsfreie Leistungsbeschreibung. Baumängel, Ablaufstörungen und Nachträge haben ihre überwiegenden Ursachen in Ausschreibungsfehlern.

Nehmen Sie daher mit:
Wer vorne besser arbeitet, hat hinten weniger Probleme! Dazu einige Kernfragen, auf die wir detailiert eingehen:

  • Welche Grundsätze sind bei der Ausschreibung von Bauleistungen generell zu beachten?
  • Welches sind die wichtigsten Hilfsmittel, um Fehler in der Leistungsbeschreibung zu vermeiden?
  • Wie sollte die Leistungsbeschreibung strukturiert und gegliedert werden?
  • Was gehört in die Vorbemerkgungen – was in das Leistungsverzeichnis?
  • Was geht vor: Vorbemerkungen oder konkrete Leistungspositionen?
    Textbeschreibung oder Pläne?
  • Welche Auslegungsgrundsätze sind bei Unklarheiten und Widersprüchen in der Leistungsbeschreibung zu beachten?
  • Bestehen vorvertragliche Hinweispflichten des AN?

In unserem Seminar erfahren Sie, wie Sie Fehler und Unzulänglichkeiten bei Erstellung der Leistungsbeschreibung, insbesondere in den Vorbemerkungen, vermeiden. Dazu erhalten Sie Mustertexte und Checklisten, die Sie sofort in der Praxis einsetzen können.

 


Termin: 14. November 2024, Beginn 13.00 Uhr bis ca. 17.00 Uhr
Ort: Online-Seminar
Anmeldeschluss: 07. November 2024
Teilnehmergebühr: 235,-€ pro Person (incl. MwSt.)

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