Eine Heiz- und Kühldecke kann im Wohnungsbau und auch in gewerblichen Räumen bei Raumhöhen von ca. 2,5 m bis ca. 10 m eingebaut werden. Für Arbeitsräume ist die Arbeitsstättenverordnung (VBG) für erforderliche Raumhöhen zu beachten.
Bis 50 m² – 2,50 m
50-100 m² – 2,75 m
100-2000 m² – 3,00 m